
Grimm, Detlef/ Brock, Martin: Praxis der
Arbeitnehmer-überlassung
1. Auflage 2004
DeutscherAnwaltVerlag |
Die Entwicklung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in den letzten Jahren ist
beeindruckend: Anfangs im Hinblick auf die Bedeutung nur am Rande des
Arbeitsrechts angesiedelt, wurde das AÜG nach und nach zu einem
zentralen arbeitsrechtlichen Gesetz und stellt heute wohl die
grundlegende Regelung arbeitsrechtlicher Drittbeziehungen dar. Großen
Anteil hieran hat mit Sicherheit der ständig wachsende und unstillbare
Wunsch von Unternehmen und Arbeitgebern nach Flexibilisierung des
Personaleinsatzes und der damit zusammenhängende noch immer andauernde
Zuwachs an Zeitarbeitsfirmen und Personalagenturen.
Das vorliegende Werk setzt den Schwerpunkt dementsprechend auf die
gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, berücksichtigt jedoch z.B. auch die
nicht vom AÜG erfassten Fälle der Konzernleihe. Das Buch will dabei auf
immerhin 291 Seiten den Bedürfnissen der Praxis entsprechen und versteht
sich daher nicht als darstellendes Lehrbuch. Vielmehr werden inhaltliche
Schwerpunkte gesetzt, die sich an typischen Frage- und Problemstellungen
orientieren.
Ein Vorzug dieses Werkes ist es, dass neben der Darstellung der
unzweifelhaft mit der Arbeitnehmerüberlassung verbundenen Möglichkeiten
der Personaleinsatzflexibilisierung gleichzeitig ausführlich auf die
vorhandenen rechtlichen Risiken eingegangen wird, die als
"Stolpersteine" auf dem Weg zum optimalen und bedarfsorientierten
Fremdpersonaleinsatz lauern.
Wie bei einer derart von politischen und medienwirksamen Entscheidungen
und Gesetzesänderungen geprägten Materie unbedingt erforderlich,
befindet sich das Werk auf dem Stand August 2004, so dass die durch die
sog. Hartz-Reformen hervorgerufenen Änderungen nicht nur berücksichtigt
werden konnten, sondern vielmehr sogar einen Schwerpunkt der Bearbeitung
bilden.
Natürlich weist auch "Praxis der Arbeitnehmerüberlassung" die Vorzüge
der DAV-Reihe "Anwaltspraxis" auf, was sich neben der oben bereits
angesprochenen Problemorientiertheit auch in vorhandenen Vertragsmustern
sowie einer einwandfreien Lesbarkeit widerspiegelt. Besondere Erwähnung
verdient außerdem die Checkliste zur Abgrenzung der
Arbeitnehmerüberlassung zum drittbezogenen Personaleinsatz, die dieses
zweifellos schwierige Feld überraschend klar und nachvollziehbar
darstellt und eine eindeutige Einordnung vereinfacht.
Insgesamt gelingt den Autoren mit diesem Werk genau das, was - wie am
Anfang kurz dargestellt - Ziel des Buches war: Es ist ein Arbeitsbuch
für die Praxis, das die aktuellen rechtlichen Entwicklungen bei der
Arbeitnehmerüberlassung nicht nur erwähnt, sondern tief greifend und in
allen ersichtlichen gewollten oder auch ungewollten Konsequenzen
beleuchtet und dem Rechtsanwender - sei es Rechtsanwalt oder
Personalreferent - eine nützliche Hilfestellung zu diesem manchmal nur
schwer zu durchschauendem Thema gibt. (FE)
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Schnapp, Friedrich E. (Hrsg.):
Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens
1. Auflage 2004
Erich Schmidt Verlag |
Zur Bedeutung
der Thematik
Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne gleich den
Rechtsweg zu beschreiten, ist modern und hat dennoch Tradition. Die
Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner
und Schiedsfrauen ist mittlerweile älter als 175 Jahre. Bereits 1827
wurde das Schiedsmannswesen zunächst für die Provinz Preußen eingeführt.
Streitigkeiten wegen Geldforderungen konnten nun dort durch
Schiedsmänner geschlichtet werden. So war es möglich, Zivilsachen
vermögensrechtlicher Art einer gütlichen und damit vorgerichtlichen
Einigung zuzuführen. Die deutsche Sozialversicherung ist fast genau so
alt. Möglich, dass der Gesetzgeber deshalb diese
Streitschlichtungsregelung in das SGB aufgenommen hat.
Auch wenn sich die gesetzliche
Krankenversicherung und die Pflegeversicherung in einem relativ starren
Rahmen von Vorschriften bewegen, hat er es vorgezogen, sich in
bestimmten Bereichen aus dem Geschehen weitgehend herauszuhalten.
Insbesondere im vertragsrechtlichen Bereich bzw. im Vergütungsgeschehen
überlässt er die Ausgestaltung der Beziehungen zueinander den
Beteiligten. Dann ist es auch seine Aufgabe, für die Regelung besonderer
Situationen Lösungsmöglichkeiten vorzusehen. Deshalb hat er für die
Schlichtung von Streitigkeiten der Partner in Fragen des Inhaltes von
Verträgen oder der Vergütung paritätisch besetzte Schiedsstellen
vorgesehen, die auf Landesebene einzurichten sind.
Auf Grund der häufig konträren Positionen
und wirtschaftlichen Interessen
-
der eine will an das Geld,
-
der andere ist verpflichtet, zu
sparen,
-
der eine will eine optimale Versorgung
der Versicherten,
-
der andere muss zwangsläufig die
Grundsätze von Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit beachten,
ist
ein bestimmtes Streitpotenzial nicht zu vermeiden. Hier muss
geschlichtet werden, und dass ist die vornehmste Aufgabe der
Schiedsstellen, die in verschiedenen Bereichen der gesetzlichen
Krankenversicherung geschaffen worden sind. Durch die Schiedsstellen
möchte der Gesetzgeber also einen vertragsrechtlichen nicht haltbaren
oder gar einen vertragslosen Zustand vermeiden. Dabei hat er den
Schiedsstellen einen Befugnisrahmen gegeben, der unüblicherweise weit
über die Kompetenzen von Schiedsgerichten hinausgeht. Die Schiedsstellen
haben in weitestem Sinne gesetzlich die Befugnis, eine Recht setzende
Funktion auszuüben. Schon deshalb bedarf es der Kommentierung, wer in
welchem Umfang was schiedsrechtlich verhandeln und damit auch letztlich
für welche Institutionen oder Personen bzw. Personenkreise entscheiden
kann. Eine schriftliche Abhandlung darüber fehlte bisher im Bezug auf
die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, obwohl es für die am
Vertrags- und/oder Vergütungsgeschehen Beteiligten von erheblicher
Bedeutung ist, den Aufbau, die Funktionen und auch die Arbeitsweise der
jeweiligen Schiedsstellen möglichst umfassend zu kennen. Dazu wird
dieses Werk beitragen. Deshalb wird vorgetragen, welche Schiedsstellen
es im Einzelnen gibt.
Es gibt die Pflegesatzschiedsstelle nach § 18
a KHG für die Schlichtung von Vergütungsstreitigkeiten zwischen
Krankenhäusern
und
Krankenkassen
und die Landesschiedsstelle nach § 114 SGB V für die Schlichtung von
Vertragsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen oder
Krankenhäusern, Krankenkassen und Vertragsärzten.
§ 89 SGB V ist die
zentrale Organisations-/Kompetenznorm für die Tätigkeit der Schiedsämter
(Bund/Länder) für die vertragsärztliche Versorgung, die
vertragszahnärztliche Versorgung und auch die Vergütung zahntechnischer
Leistungen.
Zu § 76 SGB XI werden die Grundsätze schiedsamtlicher Tätigkeit in der
Pflegeversicherung dargestellt und die Verbindung zur Sozialhilfe
stellen die Ausführungen und den Bezug zu § 94 BSHG dar.
Natürlich können Ausführungen zur gesetzgeberischen Aufsicht nicht
fehlen, die dann im Kapitel F der Abhandlung enthalten sind.
Aufbau des Gesamtwerkes
Das
Werk setzt sich aus sechs Kapiteln zusammen, die sachlogisch zunächst
auf die geschichtliche Entwicklung eingehen und alsdann die
verschiedenen Schiedsamtsmodalitäten widerspiegeln.
-
Kapitel A: Geschichtliche Entwicklung des Schiedswesens
im Sozialrecht
-
Kapitel B: Die Schiedsämter gemäß § 89 SGB V
-
Kapitel C: Die Schiedsstellen gemäß § 18a KHG
-
Kapitel D: Die Schiedsstellen gemäß § 76 SGB XI
-
Kapitel E: Die Schiedsstelle gemäß § 94 BSHG
- Kapitel F: Aufsichtsbehördliche
Einwirkungen auf die
Schiedseinrichtungen
Nach den
Handlungsmöglichkeiten, die sich der Gesetzgeber über die
Aufsichtsmittel vorbehalten hat, wird das Buch durch einen Anhang
abgerundet, der u. a. praktische Hilfen und Muster enthält wie eine
Muster-Geschäftsordnung für eine Schiedsstelle nach § 89 SGB V oder
einen Muster-Schiedsspruch.
Zum Inhalt
Der Leser hat die Möglichkeit, sich auf
Grund des detaillierten und strukturierten Aufbaus des Werkes dem für
seine Belange zutreffenden Kapitel direkt zuzuwenden. Dabei wird er
sicher zuvor das erste Kapitel A nicht unbeachtet lassen, um sich in die
Thematik einzustimmen. Der detaillierte Aufbau hilft ihm dabei. Die
Autoren bürgen – wer wollte anderes vermuten – für sich bereits, dass
der Aufbau der Darstellungen geordnet und gegliedert ist und sich die
rechtlichen Aspekte zunächst herausbilden. Natürlich werden diese dann
anschließend ausreichend gewürdigt. Auch die Frage: „Was kann gegen den
Schiedsspruch unternommen werden“ bleibt nicht unbeantwortet; und der
Gesetzgeber mit seinem vorbehaltenen Aufsichtsrecht bleibt bei allem
nicht außen vor.
Soweit der Nutzer auf eine weiterführende Literatur angewiesen ist,
helfen ihm die Hinweise am Beginn eines jeden Kapitels.
Die
Zielgruppe
Das Handbuch eignet sich
insbesondere für die an einem sozialrechtlichen Schiedsverfahren
Beteiligten; sowie an die mit der Materie befassten Richter und
Rechtsanwälte (Fachanwälte für Sozialrecht). Darüber hinaus bietet es
auch allen „Einsteigern“, die bisher mit der Thematik nicht befasst
gewesen sind, einen soliden Überblick über Sinn und Zweck, Ablauf und
Eigenarten sozialrechtlicher Schiedsverfahren.
Ergebnis
Soweit Beteiligte an einem
Schiedsverfahren Fragen haben oder sich für die Verhandlungen auf ein
Schiedsverfahren vorbereiten müssen, sind sie mit dem Studium dieses
Werkes hervorragend bedient. Einzel- oder auch Zweifelsfragen werden im
Sachzusammenhang erörtert und können so zu einer sicheren Stellung im
Schiedsverfahren beitragen. Richter und Rechtsanwälte haben die
Möglichkeit, sich vorab gut und umfassend zu informieren, weil
insbesondere die praxisorientierten Hinweise sehr hilfreich sind.
Möglich, dass der eine oder andere daraus auch für seine
Verhandlungsvorbereitung eine zielgerichtete Taktik herauslesen und so
entwickeln kann. Argumente lassen sich jedenfalls sicher aus dem Werk
entnehmen.
Nach Auffassung und Kenntnis des
Rezensenten gibt es gegenwärtig kein praxisorientierteres gleichwertiges
Werk, das den Beteiligten bessere Informationen und taktische Hinweise
bieten könnte. (HJD)
Rezensent: Hans-Joachim Dörbandt, Fachautor in den Bereichen Pflege,
gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Krankenversicherung
Autor in
www.CareHelix.de / eMail:
HansDoerbandt@aol.com
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Arens, Wolfgang/ Wichert, Joachim/
Weisemann, Ulrich/ Andermann, Thomas:
Abbau betrieblicher Sozialleistungen - Beratung von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern
1. Auflage 2004
DeutscherAnwaltVerlag |
In Zeiten wachsenden
Wettbewerbsdrucks und vor dem Hintergrund einer stagnierenden
wirtschaftlichen Entwicklung geraten Maßnahmen zum Abbau betrieblicher
Sozialleistungen selbst in vielen kleinen und mittleren Unternehmen
zunehmend in den Blickpunkt, ohne dass den Beteiligten die
Gestaltungsspielräume und die damit verbundenen Konsequenzen vollständig
bewusst sind.
Das Autoren-Quartett - allesamt Fachanwälte für Arbeitsrecht - hat sich
zum Ziel gesetzt, die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen eines
solchen Abbaus auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der
arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung in ihrer Bedeutung für die
anwaltliche Beratung aufzuzeigen. Die Themenschwerpunkte erstrecken sich
dabei von Abschaffung, Kürzung und Rückforderung arbeitsvertraglich oder
betrieblich vereinbarter Vergütungs- und Vergütungsnebenbestandteile
über die Schließung betrieblicher Vergütungssysteme für neue Mitarbeiter
bis hin zu Schließung, Widerruf und Reduzierung betrieblicher
Altersversorgungssysteme.
Dabei wird den Themen jeweils ein Abriss der rechtlichen Grundlagen bzw.
der typischen Problemstellungen vorangestellt, was den Zugang zur
Materie deutlich vereinfacht und dem Praktiker trotz der gebotenen Kürze
eine systematische Einordnung erlaubt. Außerdem geht das Werk nicht nur
auf die theoretischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten ein, sondern
stellt diese auch im Kontext zu möglichen Problemen bei der praktischen
Umsetzung dar.
Wie in vielen Publikationen des DeutschenAnwaltVerlags üblich, enthält
auch dieses Werk eine Vielzahl nützlicher Praxishinweise, Checklisten
und Formulierungsbeispiele, was nicht nur dem Anwalt die tägliche Arbeit
erleichtern wird. Besonders hervorzuheben sind ferner die am Ende des
Buchs befindlichen Muster, die sowohl für Arbeitgeber- als auch für
Arbeitnehmerseite Formulierungsbeispiele für Erklärungen, Klagen und
Anträge enthalten.
Insgesamt ist dieses Werk gerade aufgrund seines schnellen, kompakten
und vor allem aktuellen Zugangs zum Thema "Abbau betrieblicher
Sozialleistungen" jedem Anwalt mit entsprechenden Mandaten zu empfehlen
- sei es der vom Abbau betroffene Arbeitnehmer oder der
restrukturierungswillige Arbeitgeber. Darüber hinaus kann dieses Buch
aber auch anderen Beteiligten wie etwa Betriebsräten oder
Verbandsvertretern eine wichtige Hilfe sein, wenn Einschränkungen der
betrieblichen Sozialleistungen im Unternehmen diskutiert werden. (FE)
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Kittner, Michael/ Kittner Susanne:
Arbeits- und Sozialrecht Kompakt
4. Auflage 2002
Bund-Verlag |
Das Buch von Michael und
Susanne Kittner versteht sich selbst als kurz gefasste, verständliche und
übersichtliche Einführung in das Arbeits- und Sozialrecht der
Bundesrepublik Deutschland. In Anbetracht der Tatsache, dass die Vielzahl
an Gesetzen und Verordnungen dieses Rechtsgebiets selbst für Spezialisten
eine Herausforderung darstellt, ist eine solche überblicksartige
Einführung in die Materie nicht nur für Laien notwendig.
Das Werk gliedert sich in insgesamt 47 Kapitel, die u.a. die wichtigsten
Gesetzestexte, Einführungen sowie eine Vielzahl durchaus hilfreicher
Schaubilder bieten. Hauptthemen sind dabei Grundzüge der Arbeits- und
Sozialverfassung, Rechte und Pflichten des Arbeitsvertrags, die Beendigung
des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsschutz sowie arbeits- und
sozialrechtliche Ansprüche. Insofern deckt das Buch eine Vielzahl arbeits-
und sozialrechtlicher Problemstellungen ab, ohne dabei allzu sehr in für
den Anfänger unnötige rechtlichen Tiefen bzw. Spezialprobleme abzugleiten,
so dass das Gesamtwerk als solches immer leicht verständlich und
übersichtlich bleibt. Dabei werden zunächst auch Begrifflichkeiten
definiert und erklärt.
Nichts desto trotz kommen auch rechtliche Aspekte keinesfalls zu kurz, so
dass das Werk sowohl für Studenten als auch für Laien eine gute Basis
arbeits- und sozialrechtlichen Wissens bieten. (FE)
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