Buch-Rezensionen


  Arbeits- und Sozialrecht

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Grimm, Detlef/ Brock, Martin: Praxis der Arbeitnehmerüberlassung
 
Kittner, Michael/ Kittner Susanne: Arbeits- und Sozialrecht Kompakt
 
Arens/ Wichert/ Weisemann/ Andermann: Abbau betrieblicher Sozialleistungen
 
Schnapp, Friedrich E. (Hrsg.): Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens

 

Grimm, Detlef/ Brock, Martin: Praxis der Arbeitnehmer-überlassung
1. Auflage 2004
DeutscherAnwaltVerlag

Die Entwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in den letzten Jahren ist beeindruckend: Anfangs im Hinblick auf die Bedeutung nur am Rande des Arbeitsrechts angesiedelt, wurde das AÜG nach und nach zu einem zentralen arbeitsrechtlichen Gesetz und stellt heute wohl die grundlegende Regelung arbeitsrechtlicher Drittbeziehungen dar. Großen Anteil hieran hat mit Sicherheit der ständig wachsende und unstillbare Wunsch von Unternehmen und Arbeitgebern nach Flexibilisierung des Personaleinsatzes und der damit zusammenhängende noch immer andauernde Zuwachs an Zeitarbeitsfirmen und Personalagenturen.
Das vorliegende Werk setzt den Schwerpunkt dementsprechend auf die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, berücksichtigt jedoch z.B. auch die nicht vom AÜG erfassten Fälle der Konzernleihe. Das Buch will dabei auf immerhin 291 Seiten den Bedürfnissen der Praxis entsprechen und versteht sich daher nicht als darstellendes Lehrbuch. Vielmehr werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, die sich an typischen Frage- und Problemstellungen orientieren.
Ein Vorzug dieses Werkes ist es, dass neben der Darstellung der unzweifelhaft mit der Arbeitnehmerüberlassung verbundenen Möglichkeiten der Personaleinsatzflexibilisierung gleichzeitig ausführlich auf die vorhandenen rechtlichen Risiken eingegangen wird, die als "Stolpersteine" auf dem Weg zum optimalen und bedarfsorientierten Fremdpersonaleinsatz lauern.
Wie bei einer derart von politischen und medienwirksamen Entscheidungen und Gesetzesänderungen geprägten Materie unbedingt erforderlich, befindet sich das Werk auf dem Stand August 2004, so dass die durch die sog. Hartz-Reformen hervorgerufenen Änderungen nicht nur berücksichtigt werden konnten, sondern vielmehr sogar einen Schwerpunkt der Bearbeitung bilden.
Natürlich weist auch "Praxis der Arbeitnehmerüberlassung" die Vorzüge der DAV-Reihe "Anwaltspraxis" auf, was sich neben der oben bereits angesprochenen Problemorientiertheit auch in vorhandenen Vertragsmustern sowie einer einwandfreien Lesbarkeit widerspiegelt. Besondere Erwähnung verdient außerdem die Checkliste zur Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zum drittbezogenen Personaleinsatz, die dieses zweifellos schwierige Feld überraschend klar und nachvollziehbar darstellt und eine eindeutige Einordnung vereinfacht.
Insgesamt gelingt den Autoren mit diesem Werk genau das, was - wie am Anfang kurz dargestellt - Ziel des Buches war: Es ist ein Arbeitsbuch für die Praxis, das die aktuellen rechtlichen Entwicklungen bei der Arbeitnehmerüberlassung nicht nur erwähnt, sondern tief greifend und in allen ersichtlichen gewollten oder auch ungewollten Konsequenzen beleuchtet und dem Rechtsanwender - sei es Rechtsanwalt oder Personalreferent - eine nützliche Hilfestellung zu diesem manchmal nur schwer zu durchschauendem Thema gibt. (FE)



Schnapp, Friedrich E. (Hrsg.):
Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens
1. Auflage 2004
Erich Schmidt Verlag

Zur Bedeutung der Thematik
Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne gleich den Rechtsweg zu beschreiten, ist modern und hat dennoch Tradition. Die Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist mittlerweile älter als 175 Jahre. Bereits 1827 wurde das Schiedsmannswesen zunächst für die Provinz Preußen eingeführt. Streitigkeiten wegen Geldforderungen konnten nun dort durch Schiedsmänner geschlichtet werden. So war es möglich, Zivilsachen vermögensrechtlicher Art einer gütlichen und damit vorgerichtlichen Einigung zuzuführen. Die deutsche Sozialversicherung ist fast genau so alt. Möglich, dass der Gesetzgeber deshalb diese Streitschlichtungsregelung in das SGB aufgenommen hat.
Auch wenn sich die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung in einem relativ starren Rahmen von Vorschriften bewegen, hat er es vorgezogen, sich in bestimmten Bereichen aus dem Geschehen weitgehend herauszuhalten. Insbesondere im vertragsrechtlichen Bereich bzw. im Vergütungsgeschehen überlässt er die Ausgestaltung der Beziehungen zueinander den Beteiligten. Dann ist es auch seine Aufgabe, für die Regelung besonderer Situationen Lösungsmöglichkeiten vorzusehen. Deshalb hat er für die Schlichtung von Streitigkeiten der Partner in Fragen des Inhaltes von Verträgen oder der Vergütung paritätisch besetzte Schiedsstellen vorgesehen, die auf Landesebene einzurichten sind.

Auf Grund der häufig konträren Positionen und wirtschaftlichen Interessen 

  • der eine will an das Geld,
  • der andere ist verpflichtet, zu sparen,
  • der eine will eine optimale Versorgung der Versicherten,
  • der andere muss zwangsläufig die Grundsätze von Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit beachten,

ist ein bestimmtes Streitpotenzial nicht zu vermeiden. Hier muss geschlichtet werden, und dass ist die vornehmste Aufgabe der Schiedsstellen, die in verschiedenen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen worden sind. Durch die Schiedsstellen möchte der Gesetzgeber also einen vertragsrechtlichen nicht haltbaren oder gar einen vertragslosen Zustand vermeiden. Dabei hat er den Schiedsstellen einen Befugnisrahmen gegeben, der unüblicherweise weit über die Kompetenzen von Schiedsgerichten hinausgeht. Die Schiedsstellen haben in weitestem Sinne gesetzlich die Befugnis, eine Recht setzende Funktion auszuüben. Schon deshalb bedarf es der Kommentierung, wer in welchem Umfang was schiedsrechtlich verhandeln und damit auch letztlich für welche Institutionen oder Personen bzw. Personenkreise entscheiden kann. Eine schriftliche Abhandlung darüber fehlte bisher im Bezug auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, obwohl es für die am Vertrags- und/oder Vergütungsgeschehen Beteiligten von erheblicher Bedeutung ist, den Aufbau, die Funktionen und auch die Arbeitsweise der jeweiligen Schiedsstellen möglichst umfassend zu kennen. Dazu wird dieses Werk beitragen. Deshalb wird vorgetragen, welche Schiedsstellen es im Einzelnen gibt.

Es gibt die Pflegesatzschiedsstelle nach § 18 a KHG für die Schlichtung von Vergütungsstreitigkeiten zwischen
Krankenhäusern und Krankenkassen und die Landesschiedsstelle nach § 114 SGB V für die Schlichtung von Vertragsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen oder Krankenhäusern, Krankenkassen und Vertragsärzten.

§ 89 SGB V ist die zentrale Organisations-/Kompetenznorm für die Tätigkeit der Schiedsämter (Bund/Länder) für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung und auch die Vergütung zahntechnischer Leistungen.

Zu § 76 SGB XI werden die Grundsätze schiedsamtlicher Tätigkeit in der Pflegeversicherung dargestellt und die Verbindung zur Sozialhilfe stellen die Ausführungen und den Bezug zu § 94 BSHG dar.

Natürlich können Ausführungen zur gesetzgeberischen Aufsicht nicht fehlen, die dann im Kapitel F der Abhandlung enthalten sind.

Aufbau des Gesamtwerkes
Das Werk setzt sich aus sechs Kapiteln zusammen, die sachlogisch zunächst auf die geschichtliche Entwicklung eingehen und alsdann die verschiedenen Schiedsamtsmodalitäten widerspiegeln.

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Kapitel A: Geschichtliche Entwicklung des Schiedswesens
                 im Sozialrecht
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Kapitel B: Die Schiedsämter gemäß § 89 SGB V
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Kapitel C: Die Schiedsstellen gemäß § 18a KHG
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Kapitel D: Die Schiedsstellen gemäß § 76 SGB XI
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Kapitel E: Die Schiedsstelle gemäß § 94 BSHG
- Kapitel F:  Aufsichtsbehördliche Einwirkungen auf die
                 Schiedseinrichtungen

Nach den Handlungsmöglichkeiten, die sich der Gesetzgeber über die Aufsichtsmittel vorbehalten hat, wird das Buch durch einen Anhang abgerundet, der u. a. praktische Hilfen und Muster enthält wie eine Muster-Geschäftsordnung für eine Schiedsstelle nach § 89 SGB V oder einen Muster-Schiedsspruch.

Zum Inhalt
Der Leser hat die Möglichkeit, sich auf Grund des detaillierten und strukturierten Aufbaus des Werkes dem für seine Belange zutreffenden Kapitel direkt zuzuwenden. Dabei wird er sicher zuvor das erste Kapitel A nicht unbeachtet lassen, um sich in die Thematik einzustimmen. Der detaillierte Aufbau hilft ihm dabei. Die Autoren bürgen – wer wollte anderes vermuten – für sich bereits, dass der Aufbau der Darstellungen geordnet und gegliedert ist und sich die rechtlichen Aspekte zunächst herausbilden. Natürlich werden diese dann anschließend ausreichend gewürdigt. Auch die Frage: „Was kann gegen den Schiedsspruch unternommen werden“ bleibt nicht unbeantwortet; und der Gesetzgeber mit seinem vorbehaltenen Aufsichtsrecht bleibt bei allem nicht außen vor.

Soweit der Nutzer auf eine weiterführende Literatur angewiesen ist, helfen ihm die Hinweise am Beginn eines jeden Kapitels.

Die Zielgruppe
Das Handbuch eignet sich insbesondere für die an einem sozialrechtlichen Schiedsverfahren Beteiligten; sowie an die mit der Materie befassten Richter und Rechtsanwälte (Fachanwälte für Sozialrecht). Darüber hinaus bietet es auch allen „Einsteigern“, die bisher mit der Thematik nicht befasst gewesen sind, einen soliden Überblick über Sinn und Zweck, Ablauf und Eigenarten sozialrechtlicher Schiedsverfahren.

Ergebnis
Soweit Beteiligte an einem Schiedsverfahren Fragen haben oder sich für die Verhandlungen auf ein Schiedsverfahren vorbereiten müssen, sind sie mit dem Studium dieses Werkes hervorragend bedient. Einzel- oder auch Zweifelsfragen werden im Sachzusammenhang erörtert und können so zu einer sicheren Stellung im Schiedsverfahren beitragen. Richter und Rechtsanwälte haben die Möglichkeit, sich vorab gut und umfassend zu informieren, weil insbesondere die praxisorientierten Hinweise sehr hilfreich sind. Möglich, dass der eine oder andere daraus auch für seine Verhandlungsvorbereitung eine zielgerichtete Taktik herauslesen und so entwickeln kann. Argumente lassen sich jedenfalls sicher aus dem Werk entnehmen. 

Nach Auffassung und Kenntnis des Rezensenten gibt es gegenwärtig kein praxisorientierteres gleichwertiges Werk, das den Beteiligten bessere Informationen und taktische Hinweise bieten könnte. (HJD)

Rezensent: Hans-Joachim Dörbandt, Fachautor in den Bereichen Pflege, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Krankenversicherung
Autor in
www.CareHelix.de / eMail: HansDoerbandt@aol.com



Arens, Wolfgang/ Wichert, Joachim/ Weisemann, Ulrich/ Andermann, Thomas:
Abbau betrieblicher Sozialleistungen - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
1. Auflage 2004
DeutscherAnwaltVerlag

In Zeiten wachsenden Wettbewerbsdrucks und vor dem Hintergrund einer stagnierenden wirtschaftlichen Entwicklung geraten Maßnahmen zum Abbau betrieblicher Sozialleistungen selbst in vielen kleinen und mittleren Unternehmen zunehmend in den Blickpunkt, ohne dass den Beteiligten die Gestaltungsspielräume und die damit verbundenen Konsequenzen vollständig bewusst sind.
Das Autoren-Quartett - allesamt Fachanwälte für Arbeitsrecht - hat sich zum Ziel gesetzt, die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen eines solchen Abbaus auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung in ihrer Bedeutung für die anwaltliche Beratung aufzuzeigen. Die Themenschwerpunkte erstrecken sich dabei von Abschaffung, Kürzung und Rückforderung arbeitsvertraglich oder betrieblich vereinbarter Vergütungs- und Vergütungsnebenbestandteile über die Schließung betrieblicher Vergütungssysteme für neue Mitarbeiter bis hin zu Schließung, Widerruf und Reduzierung betrieblicher Altersversorgungssysteme.
Dabei wird den Themen jeweils ein Abriss der rechtlichen Grundlagen bzw. der typischen Problemstellungen vorangestellt, was den Zugang zur Materie deutlich vereinfacht und dem Praktiker trotz der gebotenen Kürze eine systematische Einordnung erlaubt. Außerdem geht das Werk nicht nur auf die theoretischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten ein, sondern stellt diese auch im Kontext zu möglichen Problemen bei der praktischen Umsetzung dar.
Wie in vielen Publikationen des DeutschenAnwaltVerlags üblich, enthält auch dieses Werk eine Vielzahl nützlicher Praxishinweise, Checklisten und Formulierungsbeispiele, was nicht nur dem Anwalt die tägliche Arbeit erleichtern wird. Besonders hervorzuheben sind ferner die am Ende des Buchs befindlichen Muster, die sowohl für Arbeitgeber- als auch für Arbeitnehmerseite Formulierungsbeispiele für Erklärungen, Klagen und Anträge enthalten.
Insgesamt ist dieses Werk gerade aufgrund seines schnellen, kompakten und vor allem aktuellen Zugangs zum Thema "Abbau betrieblicher Sozialleistungen" jedem Anwalt mit entsprechenden Mandaten zu empfehlen - sei es der vom Abbau betroffene Arbeitnehmer oder der restrukturierungswillige Arbeitgeber. Darüber hinaus kann dieses Buch aber auch anderen Beteiligten wie etwa Betriebsräten oder Verbandsvertretern eine wichtige Hilfe sein, wenn Einschränkungen der betrieblichen Sozialleistungen im Unternehmen diskutiert werden. (FE)



Kittner, Michael/ Kittner Susanne:
Arbeits- und Sozialrecht Kompakt
4. Auflage 2002
Bund-Verlag

Das Buch von Michael und Susanne Kittner versteht sich selbst als kurz gefasste, verständliche und übersichtliche Einführung in das Arbeits- und Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland. In Anbetracht der Tatsache, dass die Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen dieses Rechtsgebiets selbst für Spezialisten eine Herausforderung darstellt, ist eine solche überblicksartige Einführung in die Materie nicht nur für Laien notwendig.
Das Werk gliedert sich in insgesamt 47 Kapitel, die u.a. die wichtigsten Gesetzestexte, Einführungen sowie eine Vielzahl durchaus hilfreicher Schaubilder bieten. Hauptthemen sind dabei Grundzüge der Arbeits- und Sozialverfassung, Rechte und Pflichten des Arbeitsvertrags, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsschutz sowie arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche. Insofern deckt das Buch eine Vielzahl arbeits- und sozialrechtlicher Problemstellungen ab, ohne dabei allzu sehr in für den Anfänger unnötige rechtlichen Tiefen bzw. Spezialprobleme abzugleiten, so dass das Gesamtwerk als solches immer leicht verständlich und übersichtlich bleibt. Dabei werden zunächst auch Begrifflichkeiten definiert und erklärt.
Nichts desto trotz kommen auch rechtliche Aspekte keinesfalls zu kurz, so dass das Werk sowohl für Studenten als auch für Laien eine gute Basis arbeits- und sozialrechtlichen Wissens bieten. (FE)


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