
Heidel, Thomas/ Hüßtege, Rainer/ Mansel,
Heinz-Peter/ Noack, Ulrich:
Anwaltkommentar-BGB
Band 1: Allgemeiner Teil mit EGBGB
1. Auflage 2005
DeutscherAnwaltVerlag |
Auf dem Weg zur
Vervollständigung des Gesamtwerks AnwaltKommentar BGB folgte nun als
vierter Band der Band 1 - Allgemeiner Teil mit EGBGB. Wie
unproblematisch am Titel zu erkennen, wird hier der BGB-AT (§§ 1 bis 240
BGB) sowie das Einführungsgesetz zum BGB kommentiert.
Die Eigenschaft des Allgemeinen Teils, auf alle folgenden Bücher des BGB
Einfluss zu haben, deren Grundlage zu bilden und diese dementsprechend
nicht unwesentlich zu prägen, zeigt überdeutlich die große Bedeutung
dieses Teils. Daher ist eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig
schnell verständliche Kommentierung des Ersten Buchs des BGB nicht
selten der Schlüssel zur Lösung eines juristischen Problems. Umso mehr
sollte hierauf Wert gelegt werden.
Wer dies tut, kommt an dieser, primär für den Praktiker gedachten
Kommentierung nicht vorbei. Das überzeugende Konzept, was sich durch ein
Neben- und Miteinander von Wissenschaft und Praxis auszeichnet und zudem
- wie auch schon die anderen bereits erschienenen Bände - nicht nur eine
Entscheidungssammlung darstellt, kommt auch in diesem Band deutlich zum
Tragen. Mitverantwortlich hierfür ist die zweifellos wohlbedachte
Auswahl der Autoren und Herausgeber, die ein Werk dieses Kalibers
überhaupt erst ermöglichen.
Die Kommentierung entspricht genau der dadurch und durch die
Vorveröffentlichungen entstandenen Erwartungshaltung. Dementsprechend
mag es bei einen objektiven Sichtweise auch nicht gelingen,
hervorhebenswerte kritische Töne anzuschlagen. Folglich kann dieser Band
des AnwaltKommentars BGB auch auf die Gefahr der Wiederholung hin nur
empfohlen werden. (FE)
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Kaiser, Dagmar/ Schnitzler, Klaus/
Friederici, Peter:
Anwaltkommentar-BGB
Band 4: Familienrecht
1. Auflage 2005
DeutscherAnwaltVerlag |
Als dritter Band der
Gesamtausgabe des Anwaltkommentars BGB erschien 2005 der Band 4 -
Familienrecht. Inhalt ist die Kommentierung der §§ 1297 bis 1921 des
vierten Buches des BGB sowie darüber hinaus eine Vielzahl wichtiger
anderer Gesetze wie z.B. das Lebenspartnerschaftsgesetz oder die
Hausratverordnung.
Wie auch schon die beiden zuvor erschienenen Bände 3 und 5 des
AnwaltKommentars BGB (siehe unten) soll dieses Werk eine übersichtliche
Wissensvermittlung für die Praxis darstellen, ohne den
wissenschaftlichen Anspruch und die wissenschaftliche Auseinandersetzung
zu vernachlässigen. So wird auch hier schwerpunktmäßig die herrschende
Meinung dargestellt, ohne jedoch auf abweichende Ansichten gänzlich zu
verzichten. Dieser Ansatz gefällt - und dies nicht nur bei der
praktischen, oft von Zeitnot und der Suche nach schnellen Lösungen
geprägten Betätigung.
Besondere Erwähnung verdienen außerdem die insgesamt zwölf
Länderberichte (EU-Länder, Türkei, Russland, ...), die einen mit
weiterführenden Verweisen verfeinerten, kompakten Überblick über das
Familienrecht in den jeweiligen Staaten bieten und damit gerade für den
Praktiker nicht nur in grenznahen Gebieten oftmals Lösungen parat haben.
Schließlich stellt auch der diesem Band zur Seite gestellte
Online-Service eine optimale Ergänzung des Druckwerks dar. Wie schon bei
den anderen Bänden kann hier auf neueste Entscheidungen und Aufsätze,
die nach Redaktionsschluss veröffentlicht wurden, zugegriffen werden.
Daher ist auch dieser Band gegenüber den bereits Erschienenen nicht
minder eine Empfehlung wert. (FE)
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Ring, Gerhard/ Grziwotz, Herbert/
Keukenschrijver, Alfred:
Anwaltkommentar-BGB
Band 3: Sachenrecht
1. Auflage 2004
DeutscherAnwaltVerlag |
Der zweite Band der
Gesamtausgabe des AnwaltKommentars BGB enthält eine umfassende
Kommentierung der §§ 854 bis 1296 BGB, der ErbbauVO sowie des WEG, die
von der doch recht fleißigen Gesetzgebung der letzten Jahre größtenteils
verschont geblieben sind, was jedoch so ohne weiteres nicht auf die
Rechtsprechung zutrifft. Wie auch die anderen Bände des 5-bändigen AnwaltKommentars BGB richtet sich auch Band 3 - Sachenrecht
primär an die praktische Rechtsanwendung und hat sich zum Ziel gesetzt,
"ein Kommentar für den Schreibtisch und nicht für's Regal zu sein".
Der Zielsetzung, eine erstklassige Arbeits- und Informationshilfe bei
der täglichen Arbeit zu sein, kommt das Werk auch im vollen Umfang nach,
ohne dabei die Wissenschaft außer acht zu lassen und lediglich die
herrschende Meinung breit und einfach wiederzugeben. Vielmehr werden
auch Abweichungen und, besonders interessant, absehbare Entwicklungen
verdeutlicht. Hierfür verantwortlich sind sicherlich in nicht geringem
Umfang die Auswahl erstklassiger und vielseitiger Herausgeber aus Lehre,
Rechtsprechung und Notariatspraxis.
Hervorzuheben ist ferner, dass es - im Gegensatz zu einigen anderen
Kommentierungen - gelingt, auch Gesetzessystematik, Aufbau der Norm
sowie das Entscheidungsumfeld deutlich zu machen, was den Umgang mit den
Normen um ein Vielfaches einfacher gestaltet.
Keiner besonderen Erwähnung bedarf mittlerweile die erstklassige
Flankierung des Werkes durch den Online-Service des DAV, der die Arbeit
mit dem Buch nochmals vereinfacht.
Nicht zuletzt deswegen kann dieses Werk nur eine Empfehlung darstellen,
ohne hierbei den Kreis der juristischen Nutzer in irgendeiner Form
einschränken zu müssen. (FE)
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Depré, Peter/ Mayer, Günter:
Die Praxis der Zwangsvollstreckung
2. Auflage 2004
DeutscherAnwaltVerlag |
Zwangsverwaltung - ein
Thema, das in der juristischen Ausbildung außerhalb spezieller und eher
seltener Wahlfachangebote (fast) verschwiegen, bestenfalls am Rande
erwähnt wird. Daher verwundert es auch kaum, dass die Zahl der Fachleute
auf diesem Gebiet gerade im anwaltlichen Bereich trotz der steigenden
Zahl der Zwangsverwaltungen (noch) recht klein ist. Dass dies aber vor
allem für junge Anwälte die Chance auf ein nicht nur wirtschaftlich
interessantes Arbeitsfeld bietet, zeigt die seit 2004 geltende
Zwangsverwaltungsverordnung (ZwVwV), womit u.a. auch ein neues
Vergütungsrecht gilt.
Doch aller Anfang ist gerade in einer schwierigen Materie wie der
Immobiliarvollstreckung im Allgemeinen und der Zwangsverwaltung im
Speziellen schwer, zumal das ZVG nur recht lückenhafte Regelungen
trifft. Dass darüber hinaus auf diesem Rechtsgebiet eine Vielzahl
bemerkenswerter sowie mitunter kritikbehafteter obergerichtlicher
Entscheidungen existiert, gestaltet den Einstieg und die tägliche Arbeit
kaum einfacher.
Hier will dieses Buch jedoch Abhilfe schaffen und versucht dabei, ein
Werk für alle zu sein, die in irgendeiner Form mit der Zwangsverwaltung
in Berührung kommen. So erwähnt schon das Vorwort zur Erstauflage
selbstsicher, dass sowohl Studenten als auch Rechtspfleger und
Rechtsanwälte sowie Richter dieses Buch benötigen. Was sich zunächst
einmal recht vermessen anhört, entpuppt sich bei der Lektüre dann doch
als ziemlich zutreffend.
Möglich macht dies eine 5-Teilung, die von der einführenden Vermittlung
von Grundkenntnissen über die Hilfestellung für Praktiker bis hin zur
Darstellung von Randverfahren und einen angefügten Musterteil alles
enthält, was das Thema Zwangsverwaltung im Wesentlichen beinhaltet. Wer
hierbei eine nur halbherzige Umsetzung und Behandlung der einzelnen
Teile erwartet, sieht sich schon nach kurzer Zeit getäuscht. Den Autoren
gelingt es nämlich wie im Vorwort versprochen, sowohl Anfängern als auch
versierten Verwaltern eine wertvolle Hilfe im Zwangsverwaltungsrecht zu
sein. Dazu trägt mit Sicherheit auch der Umstand bei, dass beiden
Verfassern die tägliche Arbeit mit der Materie als Rechtsanwalt (FA für
Insolvenzrecht) und Verwalter bzw. ehemaliger Hochschuldozent überaus
vertraut ist.
Da das Buch zudem alle sich aus der ZwVwV ergebenden Neuerungen
beinhaltet und ebenfalls dass zum 01.07.2004 in Kraft getretene neue
Kostenrecht berücksichtigt, ist es für Zwangsverwalter und Rechtspfleger
gleichermaßen zu empfehlen. Aber auch für Studierende,
Insolvenzverwalter oder nur am Rande mit dem Rechtsgebiet Beschäftigte
bietet es eine gelungene Übersicht über die Grundlagen des
Zwangsverwaltungsrechts. Alles in allem handelt es sich daher um ein
bemerkenswertes Werk, mit dem die Materie "Zwangsverwaltung" für den
Leser ihren aus der Unkenntnis resultierenden Schrecken verlieren
dürfte. (FE)
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Leupertz, Stephan/ Merkens, Dieter:
Handbuch Bauprozess
1. Auflage 2004
DeutscherAnwaltVerlag |
Gerade im privaten
Baurecht gibt es ein weit gefächertes und nahezu unüberschaubares
Angebot an Publikationen und Veröffentlichungen. Warum also fügt der
Deutsche Anwaltverlag diesem Bestand mit dem "Handbuch Bauprozess" ein
weiteres Werk in 1. Auflage hinzu?
Die beiden Autoren sind sich jedenfalls bereits im Vorwort der Vielfalt
des Angebots an baurechtlicher Literatur bewusst, so dass der geneigte
Leser Neues erwarten darf und sich vor bloßen Wiederholungen geschützt
sieht. So ist es dann auch der erklärte Wille des Bearbeiterduos,
"...einen Einstieg in diese Materie aufzuzeigen oder ... zu
erleichtern.". Zielgruppe sind deshalb nicht etwa
Baurechts-Spezialisten, sondern vielmehr die nur gelegentlich in dieser
Thematik tätigen Anwälte ohne breites Wissen zu Problemkreisen und
aktueller Rechtsprechung innerhalb des Baurechts.
Daher stellt das Werk von der Annahme des Mandats bis zur
Zwangsvollstreckung verschiedene Situationen und dafür typische
Fallstellungen dar, mit der sich der Anwalt in der Praxis konfrontiert
sehen kann. Aber anstatt - wie bei vielen Einführungswerken oftmals zu
bemängeln - lediglich einen Problemkreis aufzuzeigen und den Leser mehr
oder weniger ratlos mit einer unglaublichen Fülle an Fundstellen
zurückzulassen, bietet dieses Handbuch effektive Lösungsansätze, die mit
ausgewählten weiterführenden Hinweisen auf aktuelle Rechtsprechung und
Literatur verbunden werden. Dies ist gerade im Hinblick auf die bei
Anwälten bestehende Zeitsensibilität von großem Vorteil.
Natürlich kann ein Werk dieses Umfangs trotz der Bezeichnung "Handbuch"
eine im Einzelfall gebotene, vertiefende Auseinandersetzung mit
Rechtsprechung und Literatur nicht ersetzen. Dies allein auch schon
deshalb, weil sich die Autoren in Anbetracht der gebotenen Kürze auf die
in der Praxis am häufigsten auftretenden Problemkreise beschränken.
Dabei sollte es allerdings vorteilhaft sein, dass die beiden Verfasser
die Probleme aus verschiedenen Perspektiven kennen (Leupertz: Richter am
OLG Düsseldorf; Merkens: Rechtsanwalt).
Insgesamt stellt das "Handbuch Bauprozess" also trotz der bestehenden
Fülle an Literatur einen wertvollen Leitfaden für Anwälte dar. Dies ist
insbesondere bei einer derart arbeits- und zeitintensiven Materie wie
dem Baurecht äußerst hilfreich. Will man abschließend dieses Werk mit
ähnlichen Veröffentlichungen vergleichen, stellt man dann erstaunt fest,
dass der Markt an praxisrelevanter, kompakter und dennoch
verständnis-schaffender Einstiegsliteratur bei weitem nicht so groß ist,
wie eigentlich zu erwarten war. Aber nicht nur deshalb ist das "Handbuch
Bauprozess" eine lohnende Investition für gelegentlich im Baurecht
tätige Anwälte. (FE)
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Kroiß, Ludwig/ Ann, Christoph/ Mayer,
Jörg:
Anwaltkommentar-BGB
Band 5: Erbrecht
1. Auflage 2004
DeutscherAnwaltVerlag |
Nicht ohne Grund ist Band
5: Erbrecht der erste Band des neu erschienenen AnwaltKommentars BGB.
Innerhalb des BGB-Zivilrechts verzeichnet nämlich gerade das Erbrecht
einen rasanten Nachfragezuwachs, dem ein ständig wachsender
Beratungsbedarf zugrunde liegt.
Der Anwaltkommentar Erbrecht zielt primär auf die praktische
Rechtsanwendung und findet so seine Berechtigung neben den etablierten
Großkommentaren. Dem wird insbesondere dadurch Rechnung getragen, das
neben in der Praxis äußerst wertvollen Hinweisen zu Kosten und Prozessführung
besonderer Wert auf die Aktualität gelegt wurde. Letzteres wird vor allem
durch einen Online-Service untermauert, der eine hilfreiche Ergänzung zum
gedruckten Werk darstellt.
In Anbetracht des hochkarätigen Herausgebertrios lässt die gesamte
Kommentierung natürlich keine Wünsche offen. Der Praktiker - für den
dieses Werk in erster Linie konzipiert ist - wird vor allem zu schätzen
wissen, dass der Kommentar primär auf neuere Literatur und Rechtsprechung
verweist. Ältere Entscheidungen werden hingegen nur in Ausnahmefällen
berücksichtigt, was der Übersichtlichkeit und Arbeitseffizienz sehr zugute
kommt.
Als besonderes Bonbon befindet sich am Ende der Kommentierung eine knapp
200 Seiten starke aber dennoch übersichtliche und systematische
Zusammenfassung der erbrechtlichen Rechtslage in den großen europäischen
Staaten sowie der USA. Dies ist vor allem bei einer letztlich so
internationalen Materie wie dem Erbrecht von nicht zu unterschätzendem
Vorteil. Schließlich kann sich jeder Anwalt schnell und unverhofft mit
einer verstorbenen amerikanischen Erbtante konfrontiert sehen.
Insgesamt stellt der Anwaltkommentar Erbrecht daher eine überaus wertvolle
und umfassende Arbeitshilfe für den Umgang mit dem erbrechtlichen Mandat
dar. Darüber hinaus berücksichtigt das Werk - mehr als jeder andere
Großkommentar - die Frage- und Problemstellungen aus der Praxis und hilft
bei deren sicheren und zügigen Bewältigung. (FE)
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Braunschneider, Hartmut:
Das Skript - Schuldrecht AT
3. Auflage 2002
AchSo! Verlag |
Welcher Student kennt ihn
nicht - den Braunschneider! Selbst wenn einige Professoren grundsätzlich
schlecht darüber reden, schwört eine große Gemeinde innerhalb der
Studentenschaft auf diese übersichtlichen und verständlichen Werke. Schon
der Untertitel "Alles über Verhältnisse: Normale, gestörte und mit
Dritten" zeugt von einer lockeren und trotzdem gewissenhaften Vermittlung
der Materie.
Das hier rezensierte Exemplar beschäftigt sich wie der Name schon sagt mit
dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts wie es sich nach der umfassenden
Reform zum 01.01.2002 darstellt. Im Gegensatz zu vielen klassischen
Standardwerken wird hier zunächst mit einer grundsätzlichen Definition und
umfassenden Erläuterung des für das Schuldrecht zentralen Begriffs des
Schuldverhältnisses begonnen, so dass der Leser sich zunächst selbst eine
Vorstellung darüber machen kann. Erst danach wird ausführlich auf
Störungen im Schuldverhältnis und schließlich auf Schuldverhältnisse mit
Dritten eingegangen.
Wie auch die anderen Skripten aus der Braunschneider-Reihe wird auch hier
grundsätzlich vom geneigten Studienanfänger ausgegangen und nicht sofort
eine Vielzahl an Kenntnissen eines Superstudenten vorausgesetzt. Dies
führt dazu, dass der Anfänger das Buch nicht sofort überfordert aus der
Hand legt, sondern vielmehr durch den leicht verständlichen Weg zum Thema
hingeführt wird.
Abgerundet wird das Werk durch einige Schemata und Übersichten, die auch
im späteren Studienverlauf noch durchaus nützlich sein können. (FE)
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