JuraConcept - Newsletter

     Inhalt
1. Vorwort
2. Das Thema
3. Neues bei JuraConcept
4. Wissenswertes und Termine

 

     1. Vorwort
Auch wenn das Jahr 2002 bereits nahezu einen Monat auf dem Buckel hat, bleiben doch noch elf weitere übrig, so dass wir es nicht versäumen möchten, allen Lesern des JuraConcept-Newsletters hiermit ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr zu wünschen.

Sicherlich ist einigen unter Ihnen aufgefallen, dass Anfang Januar nicht wie sonst üblich ein JuraConcept-Newsletter in Ihrem Posteingang zu finden war. Dies hatte einige interne Gründe (Systemarbeiten, Prüfungsstress, ...), mit denen wir aber an dieser Stelle nicht langweilen wollen. Vielmehr sehen Sie gerade - quasi als Ausgleich - die aktuelle Doppelausgabe des Newsletters inklusive einer kleinen Erweiterung vor sich. Dieses Verfahren soll aber keinesfalls zur Regelmäßigkeit werden, so dass Sie schon heute auf das März-Exemplar des Newsletters gespannt sein können.

In diesem Sinne viel Spaß und Unterhaltung bei der Lektüre wünscht Ihnen

Ihr JuraConcept-Team

 

     2. Das Thema
Die Schuldrechtsreform

Wie man es auch nennen mag: Schuldrechtsreform, Schuldrechtsmodernisierung (ist offizieller Wortlaut) oder wie einige Hardliner Schuldrechtsrevolution. Fakt ist, dass sich alle Juristen, Jurastudenten und andere auf die neue Rechtslage einstellen werden müssen. Sicher haben auch schon ein Großteil unserer Leser Veranstaltungen zum Thema besucht, Unmengen an Aufsätzen gelesen oder sich auf sonstige Weise kundig gemacht. An diejenigen, die trotzdem an einem kurzen Umriss bzw. Überblick über die geänderte Materie interessiert sind, seien folgende Absätze gerichtet.

Gründe für diese unstreitig größte Schuldrechtsreform seit Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 gab es gleich mehrere. So sollte einerseits eine Anpassung des Schuldrechts an das Regelungsmodell des UN-Kaufrechts erreicht sowie drei umzusetzenden EG-Richtlinien genüge getan werden. Das es gerade hinsichtlich der Richtlinienumsetzung auch anders geht zeigt dabei unser südliches Nachbarland Österreich, bei dem die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr wesentlich weniger umfangreich umgesetzt wurde.

Was wurde nun überhaupt geändert bzw. "modernisiert"? Sicherlich ist dabei an erster Stelle das allgemeine Leistungsstörungsrecht zu nennen. Zentrale Änderungen sind hierbei die Ergänzung des Gesetzes durch allgemein anerkanntes Richterrecht (c.i.c., pVV, WGG), die Fokussierung auf die Pflichtverletzung als nunmehr zentraler Begriff des Leistungsstörungsrechts (§ 280 BGB n.F.) sowie die neuen Regelungen zu Schadensersatz und Rücktritt. Aber auch das kauf- bzw. werkvertragliche Gewährleistungsrecht wurde teilweise einschneidend reformiert (z.B. genereller Nacherfüllungs-/ Nachbesserungsanspruch, Verlän- gerung der Gewährleistungsfristen, "neuer" Fehlerbegriff, ...). Nicht zuletzt fand auch eine grundlegende Umgestaltung des Verjährungsrechts (regelmäßige Verjährung nunmehr 3 Jahre) sowie die Integration wichtiger Nebengesetze in das BGB (AGBG, VerbrKrG, HtWiG, FernAbsG, ...) statt. Demgegenüber sind die Änderungen im Arbeits- und Darlehensrecht zumindest rein redaktionell wohl nur geringeren Umfangs.

Alles in allem bedeuten die Neuregelungen jedenfalls eine Menge an Arbeit. Sei es für Gerichte und Schiedsstellen oder auch für die Rechtsanwender. Jedoch stellt diese Reform auch eine Chance dar, bisherige Verfahren/ Entscheidungen im Lichte der Schuldrechtsmodernisierung und der damit einhergehenden neuen Regelungen zu überdenken. Die letztendliche Konsequenzen werden sich jedoch erst in einigen Monaten bzw. Jahren zeigen.

Was halten Sie von der Schuldrechtsreform? Ihre Meinung zählt! Geben Sie Ihre Stimme ab in der neuen JuraConcept-Umfrage zum Thema Schuldrechtsreform unter http://www.juraconcept.net. Natürlich können Sie uns Ihre Meinung auch per eMail zukommen lassen (schuldrechtsreform@juraconcept.net). Wir sind auf Ihr Urteil gespannt und werden die Ergebnisse auswerten und veröffentlichen.

P.S.: Den vollständigen Gesetzestext des neuen BGB findet man kostenlos unter: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html.

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     3. Neues bei JuraConcept

a) Auch im letzten Monat konnte JuraConcept sein Angebot weiter ausbauen. So wurde gemeinsam mit karriere-jura eine juristische Stellenbörse in die Seiten von JuraConcept integriert. Dabei handelt es sich um die vom Staufenbiel-Institut Köln mit Platz 1 ausgezeichnete Jobbörse für Juristen. Hier findet man neben Jobs auch Angebote für Referendarstellen u.ä.. Darüber hinaus besteht für Kanzleien oder Firmen die Möglichkeit, eine Suchanzeige zu schalten, um so den bestmöglichen Kandidaten für die zu besetzende Stelle zu finden. Also, einfach mal reinschauen unter:
http://www.juraconcept.net/Lehre/Index.htm >>jur. Stellenbörse

b) Wie oben bereits angesprochen, ist auf der Startseite von JuraConcept ab sofort eine neue Umfrage zum Thema Schuldrechtsreform zu finden. Damit ist die Zeit reif, die Ergebnisse der von September bis Dezember 2001 laufenden Umfrage zum Thema Juristenausbildung auszuwerten: 
Über die Hälfte der Voter (51,09 %) sind der Meinung, dass die derzeitige Ausbildung die vom Arbeitsmarkt gestellten Anforderungen nicht erfüllt. Darüber hinaus fanden fast ein Drittel (31,52 %), dass die Anforderungen zu hoch seien, was sich insofern mit den - gegenüber anderen Studienfächern - relativ hohen Durchfallquoten und langen Studienzeiten deckt. Dass die Ausbildung zu einfach sei bzw. voll den Anforderungen des Marktes entspricht, fanden hingegen nicht einmal 16 % der User.
Alles in allem wohl ein klares Signal dafür, dass eine Reform der juristischen Ausbildung dringend geboten scheint und dies nicht zuletzt seine Gründe in der Länge der Ausbildung als auch deren Qualität findet. Die bisherigen Abstim- mungsergebnisse sowie die neue Umfrage gibt es unter:
http://www.juraconcept.net/

c) Schließlich ist nun auf den Seiten von JuraConcept ein "Widerspruchsbrief wegen Vertragsabschluss" (zur Verfügung gestellt von der Verbraucherzentrale NRW) zu finden.
http://www.juraconcept.net/Medien/Musterformulare.htm

d) Darüber hinaus finden Sie jede Menge Ergänzungen und Neuigkeiten auf den Seiten von JuraConcept. Ein Besuch lohn sich folglich immer!
www.juraconcept.net

 

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      4. Wissenswertes und Termine

a) Am 08.02.2002 bietet sich von 10 - 17 Uhr für alle aus dem Großraum Hannover die Möglichkeit, kostenlos die juristische Karrieremesse Praxi§ zu besuchen und dort u.a. Bewerbungsgespräche mit potentiellen Arbeitgebern zu führen. Dabei stellen sich mehrere Großkanzleien, mittelgroße Kanzleien, große Unternehmensberatungen uvm. über Fachvorträge und in Einzelgesprächen dem interessierten Publikum vor. Darüber hinaus werden umfassende Existenz- gründungsberatungen angeboten. Erstmals werden zudem sogar Informationen über die Laufbahn als Richter sowie Einstiegsmöglichkeiten bei Gericht darge- stellt. Nähere Informationen hierzu sowie eine Messebroschüre lassen sich finden unter:
http://www.praxis-online.com/

b) Wer immer noch keinen Überblick über die neue Gesetzsystematik aufgrund der Schuldrechtsmodernisierung hat, sollte möglicherweise einen Crashkurs der bekannten Repetitorien besuchen. So finden z.B. am 15. und 16. Februar in Erlangen und Bayreuth jeweils kostenpflichtige Veranstaltungen des Juristischen Repetitoriums hemmer statt. Weitere Informationen und gegebenenfalls Buchungen können unter folgender Adresse vorgenommen werden:
http://www.hemmer.de/

c) Neben der oben genannten Karriere-Messe veranstaltet die IQB Career Services AG ebenfalls ähnliche Veranstaltungen. Termine sind hier: 14.03.2002 Hamburg, 28.03.2002 München. Nähere Informationen bzw. Anmeldungen unter:
http://www.iqb.de/

d) Mit Wirkung vom 01.01.2002 haben sich die Anwaltskanzleien KPMG Treuhand & Goerdeler GmbH sowie BBLP Beiten Burkhardt zur KPMG Treuhand Beiten Burkhardt mit Sitz in Berlin zusammengeschlossen. Die damit entstandene Sozietät beschäftigt damit zur Zeit ca. 280 Anwälte.

e) Und nun die versprochene Erweiterung. Ab dieser Newsletter-Ausgabe wird die Rubrik Wissenswertes und Termine um die Kategorie "Webadresse" erweitert. Hier ist ab sofort die Internet-Adresse eines juristisch relevanten Internetangebots zu finden. Diese befindet sich zudem auch in der JuraConcept-Linkdatenbank (http://www.juraconcept.net/ >>Links).

Die heutige Adresse ist die vom Bundesministerium der Justiz: http://www.bmj.bund.de/ 

 

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