| Inhalt |
| 1. Vorwort 2. Das Thema 3. Neues bei JuraConcept 4. Wissenswertes und Termine
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| 1. Vorwort |
| Auch wenn das Jahr 2002
bereits nahezu einen Monat auf dem Buckel hat, bleiben doch noch elf
weitere übrig, so dass wir es nicht versäumen möchten, allen Lesern
des JuraConcept-Newsletters hiermit ein erfolgreiches und gesundes neues
Jahr zu wünschen.
Sicherlich ist einigen unter Ihnen aufgefallen, dass Anfang Januar nicht wie sonst üblich ein JuraConcept-Newsletter in Ihrem Posteingang zu finden war. Dies hatte einige interne Gründe (Systemarbeiten, Prüfungsstress, ...), mit denen wir aber an dieser Stelle nicht langweilen wollen. Vielmehr sehen Sie gerade - quasi als Ausgleich - die aktuelle Doppelausgabe des Newsletters inklusive einer kleinen Erweiterung vor sich. Dieses Verfahren soll aber keinesfalls zur Regelmäßigkeit werden, so dass Sie schon heute auf das März-Exemplar des Newsletters gespannt sein können. In diesem Sinne viel Spaß und Unterhaltung bei der Lektüre wünscht Ihnen Ihr JuraConcept-Team
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| 2. Das Thema |
| Die
Schuldrechtsreform Wie man es auch nennen mag: Schuldrechtsreform, Schuldrechtsmodernisierung (ist offizieller Wortlaut) oder wie einige Hardliner Schuldrechtsrevolution. Fakt ist, dass sich alle Juristen, Jurastudenten und andere auf die neue Rechtslage einstellen werden müssen. Sicher haben auch schon ein Großteil unserer Leser Veranstaltungen zum Thema besucht, Unmengen an Aufsätzen gelesen oder sich auf sonstige Weise kundig gemacht. An diejenigen, die trotzdem an einem kurzen Umriss bzw. Überblick über die geänderte Materie interessiert sind, seien folgende Absätze gerichtet. Gründe für diese unstreitig größte Schuldrechtsreform seit Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 gab es gleich mehrere. So sollte einerseits eine Anpassung des Schuldrechts an das Regelungsmodell des UN-Kaufrechts erreicht sowie drei umzusetzenden EG-Richtlinien genüge getan werden. Das es gerade hinsichtlich der Richtlinienumsetzung auch anders geht zeigt dabei unser südliches Nachbarland Österreich, bei dem die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr wesentlich weniger umfangreich umgesetzt wurde. Was wurde nun überhaupt geändert bzw. "modernisiert"? Sicherlich ist dabei an erster Stelle das allgemeine Leistungsstörungsrecht zu nennen. Zentrale Änderungen sind hierbei die Ergänzung des Gesetzes durch allgemein anerkanntes Richterrecht (c.i.c., pVV, WGG), die Fokussierung auf die Pflichtverletzung als nunmehr zentraler Begriff des Leistungsstörungsrechts (§ 280 BGB n.F.) sowie die neuen Regelungen zu Schadensersatz und Rücktritt. Aber auch das kauf- bzw. werkvertragliche Gewährleistungsrecht wurde teilweise einschneidend reformiert (z.B. genereller Nacherfüllungs-/ Nachbesserungsanspruch, Verlän- gerung der Gewährleistungsfristen, "neuer" Fehlerbegriff, ...). Nicht zuletzt fand auch eine grundlegende Umgestaltung des Verjährungsrechts (regelmäßige Verjährung nunmehr 3 Jahre) sowie die Integration wichtiger Nebengesetze in das BGB (AGBG, VerbrKrG, HtWiG, FernAbsG, ...) statt. Demgegenüber sind die Änderungen im Arbeits- und Darlehensrecht zumindest rein redaktionell wohl nur geringeren Umfangs. Alles in allem bedeuten die Neuregelungen jedenfalls eine Menge an Arbeit. Sei es für Gerichte und Schiedsstellen oder auch für die Rechtsanwender. Jedoch stellt diese Reform auch eine Chance dar, bisherige Verfahren/ Entscheidungen im Lichte der Schuldrechtsmodernisierung und der damit einhergehenden neuen Regelungen zu überdenken. Die letztendliche Konsequenzen werden sich jedoch erst in einigen Monaten bzw. Jahren zeigen. Was halten Sie von der Schuldrechtsreform? Ihre Meinung zählt! Geben Sie Ihre Stimme ab in der neuen JuraConcept-Umfrage zum Thema Schuldrechtsreform unter http://www.juraconcept.net. Natürlich können Sie uns Ihre Meinung auch per eMail zukommen lassen (schuldrechtsreform@juraconcept.net). Wir sind auf Ihr Urteil gespannt und werden die Ergebnisse auswerten und veröffentlichen. P.S.: Den vollständigen Gesetzestext des neuen BGB findet man kostenlos unter: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html. |
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| 3. Neues bei JuraConcept |
a) Auch im letzten
Monat konnte JuraConcept sein Angebot weiter ausbauen. So wurde
gemeinsam mit karriere-jura
eine juristische Stellenbörse in die Seiten von JuraConcept integriert.
Dabei handelt es sich um die vom Staufenbiel-Institut Köln mit Platz 1
ausgezeichnete Jobbörse für Juristen. Hier findet man neben Jobs auch
Angebote für Referendarstellen u.ä.. Darüber hinaus besteht für
Kanzleien oder Firmen die Möglichkeit, eine Suchanzeige zu schalten, um
so den bestmöglichen Kandidaten für die zu besetzende Stelle zu
finden. Also, einfach mal reinschauen unter:
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| 4. Wissenswertes und Termine |
a) Am 08.02.2002
bietet sich von 10 - 17 Uhr für alle aus dem Großraum Hannover die
Möglichkeit, kostenlos die juristische Karrieremesse Praxi§ zu
besuchen und dort u.a. Bewerbungsgespräche mit potentiellen
Arbeitgebern zu führen. Dabei stellen sich mehrere Großkanzleien,
mittelgroße Kanzleien, große Unternehmensberatungen uvm. über
Fachvorträge und in Einzelgesprächen dem interessierten Publikum vor.
Darüber hinaus werden umfassende Existenz- gründungsberatungen
angeboten. Erstmals werden zudem sogar Informationen über die Laufbahn
als Richter sowie Einstiegsmöglichkeiten bei Gericht darge- stellt.
Nähere Informationen hierzu sowie eine Messebroschüre lassen sich
finden unter:
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