| Inhalt |
| 1. Vorwort 2. Das Thema 3. Neues bei JuraConcept 4. Wissenswertes und Termine
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| 1. Vorwort |
| Es ist März und der
Frühling steht vor der Tür. Wie in vielen Haushalten üblich, möchte
auch JuraConcept einen "Frühjahrsputz" veranstalten.
Da dies bei einer Website jedoch nicht in herkömmlicher Art und Weise ablaufen kann, wollen wir hiermit die Leser des Newsletters bitten, uns fehlerhafte Links, Verweise u.ä. auf den Seiten von JuraConcept mitzuteilen. Dies dient einerseits der Straffung des Angebots und hat darüber hinaus für die Nutzer unseres Dienstes den Vorteil, bei einer Recherche nur die aktuellsten Daten und Informationen angeboten zu bekommen. Wem also ein (oder mehrere) solcher "toten" Links aufgefallen sind, kann uns dies bitte unter Linkfehler@juraconcept.net mailen. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Mithilfe. Auch soll nicht unerwähnt bleiben, dass die bereits angekündigte Reportage über juristische Repetitorien leider auf die nächste Ausgabe des Newsletters verschoben werden musste. Dass heißt jedoch nicht, dass Sie als Leser auf diese Informationen verzichten müssen. Vielmehr soll ein umfangreicher und möglichst vollständiger Überblick über die Repetitorienlandschaft in Deutschland gegeben werden, was allerdings noch einiges an Recherche unsererseits verlangt. Wer also noch einen relativ kleinen und unbekannten Repetitor (gern auch regional) kennt, kann uns dies unter Rep@juraconcept.net mitteilen. Unabhängig davon hat auch dieser Newsletter wieder eine Fülle interessanter Themen und Neuigkeiten zu bieten, so dass uns nur noch bleibt, Ihnen viel Spaß der Lektüre der aktuellen Ausgabe zu wünschen. Ihr JuraConcept-Team
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| 2. Das Thema |
| Reform des
Schadensersatzrechts Auch wenn die Reform durch die Schuldrechtsmodernisierung (siehe dazu den JuraConcept-Newsletter Januar/ Februar 2002) und die damit einhergehenden Diskussionen zumindest in den Medien in letzter Zeit etwas in den Hintergrund gedrängt wurde, ist dieses Thema doch zu wichtig, um in Vergessenheit zu geraten und dann eines Tages bei einem Blick ins Gesetz feststellen zu müssen, dass man eigentlich nie etwas darüber gehört hat. Deshalb soll dieser Newsletter - ähnlich schon wie bei der Schuldrechtsmodernisierung - anhand einiger Beispiele einen kurzen Überblick über die geplanten Änderungen sowie deren Auswirkungen auf die Praxis bzw. die Zielsetzung der neuen Regelungen geben. Als erster Änderungspunkt ist zu erwähnen, dass mit Geltung der neuen Regelungen eine Heraufsetzung des Haftungsalters bei Kindern von 7 auf 10 Jahre einhergeht. Dabei soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Kinder häufig im heute oft unübersichtlichen und schnellen Straßenverkehr überfordert sind und daher auch gesetzlich dem typisch kindlichen Verhalten Rechnung getragen werden muss, indem erst bei einem Alter von 10 Jahren von einem wirklich verantwortungsvollen Straßenverkehrsteilnehmer auszugehen ist. Davon unberührt bleibt natürlich eine Haftung für vorsätzliches schädigendes Verhalten des Kindes, da dort gerade nicht von einer Überforderung durch den Straßenverkehr ausgegangen werden kann. Ein weiterer Gesichtspunkt der Reform ist die schon sehr lange geforderte Ausweitung des Schmerzensgeldanspruchs. Demnach kann jedes Opfer wesentlicher Verletzungen nunmehr unabhängig von der sogenannten Verschuldenshaftung einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Dies gilt allerdings nur hinsichtlich ernsthafter Verletzungen und nicht bei Bagatellverletzungen. Ebenfalls erfolgt eine Erhöhung der Haftungssummen bei der Gefährdungshaftung (d.h., Schadensfälle ohne nachweisbares Verschulden). Damit soll der seit fast 20 Jahren fehlenden Anpassung Rechnung getragen und darüber hinaus eine Einheitlichkeit der Summen innerhalb der einzelnen Gesetze (z.B. Produkthaftungsgesetz, Straßenverkehrsgesetz) werden. Zu beachten bleibt dabei allerdings, dass die verschuldensabhängige und damit unbegrenzte Haftung davon unberührt bleibt. Schließlich sind noch die grundlegenden Änderungen im Arzneimittelrecht zu erwähnen. So soll das neue Schadensersatzrecht erhebliche Beweiserleichterungen für Patienten bei Klagen gegen Arzneimittelhersteller mit sich bringen. Daneben sind auch einige Änderungen bezüglich der Schadensabrechnung bei Verkehrsunfällen, höhere Haftungssummen bei Gefahrguttransporten sowie ein besserer Schutz für Mitfahrer in privaten Pkw's bei Straßenverkehrsunfällen Inhalt des Schadensersatzreformgesetzes. Inwieweit damit tatsächlich eine Verbesserung der derzeitigen Regelungen einhergehen wird, ist sicherlich von der jeweiligen Reformnorm abhängig, so dass eine allgemeingültige Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich ist. Einzelne Anliegen sind jedenfalls zu begrüßen, so dass das weitere Verfahren abzuwarten ist. Weitere Informationen
sind zu finden unter:
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| 3. Neues bei JuraConcept |
a) Auch im Monat Februar konnte JuraConcept wieder einen äußerst bekannten Partner gewinnen. Dabei handelt es sich um das wohl bekannteste Online-Auktionshaus eBay. Hier werden täglich tausende Artikel ver- und ersteigert. Darunter befinden sich auch für Jurastudenten wertvolle Objekte wie z.B. juristische Literatur oder Drucker und Zubehör zur Hausarbeitenerstellung. Wer also noch nicht mit dem umfangreichen Angebot von eBay vertraut ist, kann sich hier weitere Informationen holen und sich bei Interesse der überaus großen eBay-Community anschließen. b)
Eine umfassende Überarbeitung und gleichzeitige Erweiterung erfuhr das
Verzeichnis für deutschsprachige juristische Periodika, welches nunmehr
223 Links zu den Online-Auftritten und -Datenbanken der Zeitschriften
umfasst. c)
Ebenfalls vergrößert wurde das Gerichtsverzeichnis Deutschland,
welches nunmehr die Internetauftritte weiterer 15 Amtsgerichte verlinkt.
Darüber hinaus wurden natürlich auch die Verzeichnisse der anderen
deutschen Gerichtszweige (Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und
Arbeitsgerichtsbarkeit) aktualisiert. d)
Des weiteren soll hiermit nochmals die JuraConcept Problem-Pinwand
vorgestellt werden. Dies ist ein Forum, in dem juristische Probleme
durch die User von JuraConcept diskutiert und erörtert werden können.
Zum Funktionieren dieser Idee ist jedoch das Engagement vieler User
nötig, damit eine Beantwortung der gestellten Fragen auch zeitnah
möglich ist. In diesem Zusammenhang soll auf zwei aktuelle
Einstellungen (zu den Themen Eherecht und Erpressung/ Nötigung)
hingewiesen werden, deren Beantwortung sicherlich einer Vielzahl von
Usern von Nutzen sein kann. Zur Pinwand geht's hier: e) Schließlich möchten wir auf zwei zukünftige Projekte von JuraConcept hinweisen. Dabei handelt es sich einerseits um den bereits oben angesprochenen Überblick über juristische Repetitorien, andererseits um die geplante Rubrik "Aufbaustudiengänge". Wer also ein Repetitorium oder einen juristischen Aufbaustudiengang an seiner Universität kennt, kann uns dies bitte unter Rep@juraconcept.net mitteilen.
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| 4. Wissenswertes und Termine |
a) Das vom
Bundesinnenministerium vorgelegte Zuwanderungsgesetz wurde vor wenigen
Tagen mit den Stimmen der Regierungskoalition vom Bundestag
verabschiedet und benötigt zur Realisierung folglich nur noch die
Zustimmung des Bundesrates. Weitere Informationen unter: b) Am 14.03.2002
(Hamburg) und am 28.03.2002 veranstaltet die IQB Career Services AG
wieder juristische Karrieremessen. Mehr Infos sowie Anmeldungen sind
möglich unter:
c) Wie vor einigen Tagen bekannt wurde, begnadigte Bundespräsident J.
Rau die ehemalige RAF-Terroristin Adelheid Schulz, die aufgrund ihrer
Krankheit bereits seit einiger Zeit nicht mehr inhaftiert war. Diese
Entscheidung soll dabei bereits Anfang Februar getroffen worden sein.
e) Ebenfalls auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz (Rubrik: Zahlen aus der Justiz) befinden sich nunmehr die aktuellen Statistiken der Ergebnisse des 1. und 2. Juristischen Staatsexamens aller Bundesländer. f) Webadresse des
Monats ist diesmal der Internetauftritt des Bundesgerichtshofes. Wie
bisher schon das Bundesverfassungsgericht stellt der BGH nunmehr seine
Urteile im Volltext ins Netz. Den BGH inklusive der Entscheidungen
finden Sie im Internet unter: g) Schließlich soll noch auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen werden. Dieses bestätigte vor kurzem die 1997 in Baden-Württemberg eingeführte Studiengebühr i.H.v. DM 1000, welche ab einer Studiendauer der Regelstudienzeit plus weitere 4 Semester anfällt. Ein Verstoß gegen das Grundrecht der freien Wahl der Arbeitsstätte (Art. 14 I GG) konnte vom Gericht nicht festgestellt werden, so dass das Land in zulässiger Art und Weise von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machte (BVerwG 6 C 8 - 11.00).
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| 5. Hinweise |
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