JuraConcept - Newsletter

     Inhalt
1. Vorwort
2. Das Thema
3. Neues bei JuraConcept
4. Wissenswertes und Termine

 

     1. Vorwort
Auch wenn die Temperaturen teilweise anderes vermuten lassen: Es ist Frühling in Deutschland. Unser im letzten Newsletter ins Leben gerufene Frühjahrsputz wurde von vielen Usern tatkräftig unterstützt, so dass bereits einiges an fehlerhaften Links aussortiert bzw. erneuert werden konnte. Dafür erst einmal vielen Dank an die vielen hilfreichen Newsletter-Abonnenten. Natürlich können - trotz des offiziellen Endes der Frühjahrsputz-Aktion - weiterhin sog. Dead-Links gemeldet werden. Die dazugehörige eMail-Adresse lautet auch weiterhin Linkfehler@juraconcept.net.

Wie sicher jeder Leser dieses Newsletters mitbekommen hat, stand aufgrund der denkwürdigen Abstimmung über das geplante Zuwanderungsgesetz der Bundesrat in den letzten Wochen im Mittelpunkt der Medien. Die in diesem Zusammenhang entstandenen und diskutierten Fragen hinsichtlich der Abstimmungsmöglichkeiten bzw. bezüglich des Bundesrats als Institution an sich führten dazu, dass "Das Thema" dieser Newsletter-Ausgabe ein kurzer rechtlicher Überblick über das Organ Bundesrat sein soll. Der geplante Bericht über die juristischen Repetitorien in Deutschland muss daher leider erneut auf den nächsten Newsletter verschoben werden, wofür wir auf Ihr Verständnis hoffen. Als kleine Entschädigung wurde statt dessen jedoch eine neue Abstimmung zum Thema juristische Repetitorien ins Leben gerufen. Aber schauen Sie selbst unter http://www.juraconcept.net.

Bleibt noch, Ihnen viel Spaß bei der Lektüre dieses Newsletters zu wünschen.

Ihr JuraConcept-Team

 

     2. Das Thema
Der Bundesrat

Aufgrund des föderalistischen Staatsprinzips der Bundesrepublik Deutschland ist es notwendig, den einzelnen "Bündnispartnern" (den Bundesländern) auch hinsichtlich des Bundesstaates Mitspracherechte einzuräumen und damit die Interessen der Länder wahrzunehmen. Diese Funktion soll das Bundesorgan "Bundesrat" erfüllen, durch den nach Art. 50 GG die Länder an der Bundesgesetzgebung und -verwaltung beteiligt sind. Zwar kann der Bundesrat Gesetzesinitiativen starten. Jedoch kann er selbst keine Gesetze verabschieden, sondern lediglich im Fortgang des Verfahrens an deren Entstehung/ Ausgestal-tung mitwirken.

Zunächst einmal soll jedoch auf die Zusammensetzung des Organs Deutscher Bundesrat eingegangen werden. Der Bundesrat besteht gemäß Art. 51 GG aus Mitgliedern der einzelnen Länderregierungen und nicht - wie z.B. der Deutsche Bundestag - aus vom Volk direkt gewählten Parlamentariern. Folglich gibt es im Bundesrat auch keine Legislaturperioden bzw. zeitliche Begrenzungen der Mitgliedschaft. Vielmehr wird der Bundesrat oftmals auch "Länderparlament" genannt. Jedes Bundesland kann nämlich - abhängig von der Einwohnerzahl - eine bestimmte Anzahl an Vertretern entsenden, so dass der Bundesrat aus insgesamt 69 Stimmberechtigten besteht. Dabei ist es jedoch bei den ca. aller 3 Wochen stattfindenden Sitzungen nicht nötig, dass jeder Vertreter des jeweiligen Bundeslandes anwesend ist. Vielmehr können Stimmen an sog. Vertreterpersonen übertragen werden, die allerdings zumindest selbst Regierungsmitglieder sein müssen. Aufgrund der Stellung des Bundesrates als Interessenvertretung der Bundesländer würde es natürlich zu Interessenskonflikten führen, wäre ein Bundestagsabgeordneter gleichzeitig Mitglied des Bundesrates, was deswegen auch nicht möglich ist.

Wie oben bereits angedeutet, hat der Bundesrat die Aufgabe, an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie der Europäischen Union mitzuwirken. Die konkreten Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundesrates bezüglich Gesetzesvorlagen sind dabei in den Art. 76ff. GG geregelt. Dabei ist jedoch die Art des jeweiligen Gesetzes für das Ausmaß des direkten Einflusses entscheidend. Hier ist nämlich zwischen sog. Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen zu unterscheiden. Während der Bundesrat bei letzteren keine Chance hat, dass jeweilige Gesetz zu verhindern sondern lediglich Änderungen gegenüber dem Bundestag anregen kann, ist die Situation bei den Zustimmungsgesetzen wesentlich anders. Hier hat der Bundesrat die Möglichkeit, dass Gesetz mit Verweigerung der Zustimmung zu kippen. Damit ist der Bundesrat bei Zustimmungsgesetzen ein absolut entscheidendes Instrument, was insbesondere bei differierenden politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat immensen Einfluss auf die Gesetzgebung ausüben kann und in der Regel auch wird.

Kommt es nun zu einer Abstimmung über ein Gesetzesvorhaben, ist laut Grundgesetz nur eine einheitliche Stimmenabgabe pro Land möglich. D.h., ein Land mit 6 Stimmberechtigten kann z.B. nicht im Verhältnis 2:4 abstimmen, sondern muss sich untereinander einigen oder andernfalls der Stimme ganz enthalten. Jedoch kann gerade das Grundgesetz als Verfassung nicht konkret alle Eventualitäten regeln. So ist zwar in Art. 51 III GG vorgeschrieben, dass wie gesagt nur eine einheitlich Stimmenabgabe pro Land möglich ist; Konsequenzen eines dahingehenden Verstoßes sind im Gesetz allerdings nicht enthalten. Daher werden die Vorkommnisse hinsichtlich der Abstimmung über das geplante Zuwanderungsgesetz von Juristen auch sehr unterschiedlich beurteilt:
Zunächst könnte man also - ähnlich wie Klaus Wowereit - der Meinung folgen, dass bei uneinheitlicher Stimmabgabe die Stimme des Ministerpräsidenten allein zählt. Begründet wird dies häufig damit, dass dieser im Bundesland die Richtlinienkompetenz inne hat, wodurch dann eine einheitliche Stimmabgabe gegeben wäre.
Die Gegenmeinung sieht als Folge eines solchen Abstimmungsverhaltens ausschließlich die Ungültigkeit der Stimme dieses Landes.
Eine dritte Auffassung sieht in einem solchen Fall sogar die Ungültigkeit der gesamten Bundesratsabstimmung für gegeben, was eine Wiederholung zwingend zur Folge hätte. Begründet wird dies damit, dass eine Einheitlichkeit der Abstimmung erforderlich ist, was gerade nicht erfüllt wurde und damit einen Verstoß gegen Art. 51 III GG darstellt und eine Wiederholung erforderlich macht.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Obschon ein ähnliches Problem bereits einmal im Jahr 1949 bestand, sind die beiden Situationen kaum vergleichbar. Auch hat jede Meinung ihre Argumente für sich, so dass eine klare und zwingende Lösung derzeit wohl nicht in Sicht ist. Insofern bleibt abzuwarten, wie sich Bundespräsident Rau hinsichtlich einer Ausfertigung dieses Gesetzes entscheidet bzw. ob im positiven Entscheidungsfall ein Anruf des BVerfG erfolgt, was zumindest aus juristischer Sicht recht interessant und aufschlussreich wäre.

 

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     3. Neues bei JuraConcept

a) Wie oben schon erwähnt, wurde eine neue Umfrage zum Thema juristische Repetitorien in Deutschland gestartet. Hier können Sie abstimmen, welches Repetitorium Sie besucht haben, derzeit besuchen oder vorhaben zu besuchen. Über eine rege Teilnahme würden wir uns - vor allem vor dem Hintergrund des kommenden Berichts über die Repetitorienlandschaft in Deutschland - sehr freuen. Die Abstimmung finden Sie in der rechten Leiste auf der Startseite unter:
http://www.juraconcept.net/

b) Die Rubrik "Lehre" wurde um eine Seite zum Thema BAföG erweitert. Hier finden Sie derzeit einen Link zum BAföG-Rechner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Wer also berechnen lassen möchte, ob er einen Anspruch auf Förderung hat, kann sich hier informieren:
http://www.juraconcept.net/Lehre/bafoeg.htm

c) Des weiteren ist auf der Portal-Startseite ein neuer Surftipp zu finden. Dabei handelt es sich derzeit um eine Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Hier befindet sich eine Sammlung juristischer Urteile, die nicht immer so ernst klingen, wie sie vermutlich gemeint sind. Der Surftipp befindet sich hier:
http://www.juraconcept.net/

d) Ebenfalls neu und verbessert ist die Suchfunktion auf JuraConcept. Das neue, nunmehr auf fortschrittlicher PHP-Programmierung basierende Script erlaubt eine noch treffsichere Suche auf den Seiten von JuraConcept. Probieren Sie es doch einfach einmal aus unter:
http://www.juraconcept.net

 

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      4. Wissenswertes und Termine

a) Wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschied, bleibt die Wehrpflicht in Deutschland bestehen. Dies war das Ergebnis der Entscheidung auf die Richtervorlage des LG Potsdam. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/

b) Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilte vor einigen Tagen mit, dass die Zahl der Fachanwälte in Deutschland im vergangenen Jahr weiter angestiegen ist. Gegenüber 2000 gab es im Jahre 2001 15,6% mehr Fachanwälte.

c) Der Prozess gegen die fünf mutmaßlichen El-Kaida-Terroristen bleibt in Frankfurt/ Main und wird dort am Oberlandesgericht stattfinden. Eine Verlegung wurde vor einigen Tagen vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgelehnt.

d) Am vergangenen Sonntag jährte sich die Ermordung des Generalbundesanwalts Buback und seiner beiden Begleiter durch die RAF zum 25. Mal. Diese Tat war damals der Beginn einer beispiellosen Terrorwelle in der Bundesrepublik Deutschland.

e) Das Bundesverfassungsgericht erkannte am 20. März 2002 (Az. 2 BvR 794/95), dass § 43a StGB mit dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 II GG unvereinbar und damit nichtig ist. Begründet wird dies unter anderem damit, dass der Gesetzgeber das Minimum an gesetzlicher Vorausbestimmung zur Auswahl und Bemessung dieser Strafe nicht geregelt habe. Damit werde es dem Betroffenen in nicht hinnehmbarer Weise erschwert, Art und Ausmaß der Sanktion vorherzusehen. Weitere Informationen sowie das Urteil ist zu finden unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/

f) Nach Plänen von Bundesverkehrsminister Bodewig soll die 31 Jahre alte StVO "entrümpelt" und mit neuen, verständlicheren Texten und plausibleren Regelungen modernisiert werden. Dazu wurde bereits eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.

g) Der von der Regierungskoalition im Rechtsschuss vorgelegte Gesetzentwurf für die Reform der derzeitigen Juristenausbildung fand dort vor einigen Wochen eine breite Mehrheit. Lediglich die FDP stimmte dagegen.

h) Webadresse des Monats ist diesmal das Formular-Center des Bundes. Hier findet man kostenlos für (fast) alle öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten das passende und notwendige Formular. Wie immer ist auch diesmal die Webadresse des Monats in der Rubrik "Links" (Startseite ganz unten).
http://www.bund.de/Formular-Center-.5992.htm

 

      5. Hinweise
Dieser Newsletter ist ein Service von www.juraconcept.net. Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich explizit dafür angemeldet haben. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich unter www.juraconcept.net/Medien/Newsletter_JC.htm aus der Empfänger-Liste austragen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben/ Informationen kann keine Haftung übernommen werden. Unter www.juraconcept.net/Medien/newsletters/index.htm finden Sie zudem ein Archiv der bisher erschienen Ausgaben.
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