JuraConcept - Newsletter

     Inhalt
1. Vorwort
2. Das Thema
3. Neues bei JuraConcept
4. Wissenswertes und Termine

 

     1. Vorwort
Endlich ist es soweit - die lange angekündigte Reportage über die juristische Repetitorienlandschaft in Deutschland ist da. Allerdings in etwas anderer Form, als dies ursprünglich geplant war. Nach einiger Recherche stellte sich nämlich heraus, dass ein Überblick zwar möglich, jedoch in Anbetracht der Vielzahl der Informationen zu den einzelnen Repetitorien nicht unbedingt das Non-plus-ultra für den Leser darstellen würde. Daher soll jetzt wie folgt verfahren werden: Mit der heutigen Ausgabe beginnend, wird "Das Thema" der folgenden Newsletter jeweils die Vorstellung eines der größeren Repetitorien sein. Auf einen Überblick muss dennoch nicht verzichtet werden - ein solcher wird in den nächsten Wochen auf der JuraConcept-Website zu finden sein, worüber natürlich im Newsletter rechtzeitig informiert wird.

Weitaus weniger erfreulich sondern vielmehr tragisch sind die Ereignisse, die sich am letzten Freitag im April in Erfurt abspielten. Dass solchen Vorfällen zunächst mit anteilnehmendem Schweigen und ohnmachtvoller Verständnislosigkeit begegnet wird, ist nur allzu menschlich und nachvollziehbar. Ebenso ist die Politik genauso wie die gesamte Gesellschaft angehalten, sich über etwaige Ursachen und Hintergründe bzw. deren Beseitigung Gedanken zu machen, was dem Vernehmen nach derzeit auch geschieht. Bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass dieses ernste Thema nicht zur parteipolitischen Profilbildung missbraucht wird, oder zu unüberlegten gesetzgeberischen "Hüftschüssen" führt.

Ihr JuraConcept Team

 

     2. Das Thema
Juristische Repetitorien - Teil 1:   hemmer

Das "Juristische Repetitorium Hemmer" wurde 1974 in bayrischen Würzburg von Karl E. Hemmer gegründet und bietet mittlerweile an fast 40 Standorten juristische Kurse an (Stand Mai 2002). Nach eigenen Angaben ist man damit Marktführer in der privaten Ausbildung des Juristennachwuchses, wobei diese Aussage auch vom derzeitigen Zwischenstand der aktuellen JuraConcept-Umfrage (siehe unter http://www.juraconcept.net/) unterstützt wird. Den Schwerpunkt setzt man bei hemmer auf das "Lernen am großen Fall", da nur damit der Examenswirklichkeit ausreichend genüge getan werden könne.

Das "Kerngeschäft" eines Repetitors stellen regelmäßig die Kursveranstaltungen dar. Hier bietet hemmer ähnlich wie andere Repetitorien an jeweils 3 Wochentagen Kurse an, wobei diese in der Regel Dienstag bis Donnerstag stattfinden. Diese Veranstaltungen dauern dabei jeweils 4 Stunden, was jedoch ebenso wie die Kurstage möglicherweise von Kursort zu Kursort variieren kann. Insgesamt dauert ein vollständiger Kurs ein Jahr, wobei einzig zu den üblichen Feiertagen (Weihnachten, Ostern) eine Ruhewoche eingelegt wird. Darüber hinaus wird ein Klausurenkurs angeboten, der jeweils einmal pro Woche zweistündig stattfindet. Hier können wöchentlich Klausuren geschrieben und abgegeben werden, die man dann nach 7 Tagen korrigiert und bewertet zurück erhält. Des weiteren werden zweimal jährlich sogenannte Super-Crashkurse angeboten. Hier wird - üblicherweise zeitnah vor den Examensterminen - in drei Tagen noch einmal die gesamte Stofffülle überblicksartig und schwerpunktmäßig durchgesprochen sowie "heiße Examenstipps" gegeben.

Daneben existieren auch Assessorkurse, die sich, wie der Name schon sagt, gewöhnlicherweise an Referendare richten. Diese beinhalten neben den ebenfalls wöchentlichen Klausuren Informationen über die aktuelle Rechtsprechung, Übersichten sowie thematisch flexible Trainingseinheiten.

Ergänzend zu den Veranstaltungen wird die monatliche Zeitschrift "life and law" angeboten, die hauptsächlich auf Jurastudenten aber auch auf Juristen zugeschnitten ist. Daneben existiert ein breites Portfolio an den unter Studenten beliebten Skripten, die thematisch alle examensrelevanten Rechtsgebiete abdecken. Darüber hinaus werden auch Kartei- und Übersichtskarten vom Hemmer-Verlag angeboten.

Auf der finanziellen Seite bleibt zu erwähnen, dass in der monatlichen Gebühr für den Jahreskurs ein Jahres-Abonnement der "life and law" enthalten ist. Darüber hinaus existieren 2 Wochen im Jahr (sog. Superwochen, z.B. im Frühjahr und im Herbst), in denen hemmer-Skripten um bis zu 25% preisreduziert erworben werden können. Natürlich ist bei den hemmer-Kursen auch jederzeit ein kostenloses Probehören möglich.

Weitere Informationen sowie Kontaktadressen uvm. findet man unter:
http://www.hemmer.de/

 

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     3. Neues bei JuraConcept

a) Eine Erweiterung soll in Zukunft die Pinwand, d.h., das JuraConcept-Forum erfahren. Hier können nunmehr nicht nur juristische Probleme oder Fragen behandelt bzw. eingestellt , sondern vielmehr auch Meinungen und Statements zu rechtlich relevanten Themen gepostet werden. Auch möchten wir in diesem Zusammenhang noch einmal um Ihre Mitarbeit hinsichtlich der Beantwortung der eingestellten Fragen und Probleme bitten.
Die Pinwand befindet sich hier:
http://www.juraconcept.net/Lehre/Pinwand.htm

b) Neu sind ebenfalls die aktuell verfügbaren JuraConcept-Statistiken. Wenn Sie sich also von dem Erfolg von JuraConcept in den letzten 7 Monaten (September 2001 bis März 2002) überzeugen wollen, können Sie einfach unter folgender Adresse nachschauen:
http://www.juraconcept.net/statistiken.htm

c) Des weiteren wurde die Hausarbeitensektion um eine Arbeit aus einer Fortgeschrittenenübung im Strafrecht aus dem Wintersemester 2001/02 an der HU Berlin erweitert, welche sowohl strafrechtliche als auch strafprozessuale Probleme enthält. Wer mehr wissen möchte, kann hier klicken:
http://www.juraconcept.net/Lehre/Arbeiten/stgb200201a.htm

d) Schließlich soll noch auf ein neu verfügbares eBook von unserem Partner ciando verwiesen werden. Dabei handelt es sich um "50 wichtige Fristen für den Geschäftsführer und den Gesellschafter der GmbH", wobei das Kapitel bereits ab € 0,40 erhältlich ist. Für weitere Infos einfach folgende Adresse besuchen und dann den weiterführenden Links folgen:
http://www.juraconcept.net/Medien/Buch-Download.htm

 

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      4. Wissenswertes und Termine

a) Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor einigen Tagen entschied, beinhaltet das Recht auf Leben gerade nicht das Recht auf das Sterben. Damit scheiterte die totkranke Engländerin Dianne Pretty mit der Beanspruchung eines ihr zustehenden Grundrechts auf aktive Sterbehilfe.

b) Nach fast 3-jährigen Feldversuch bietet das Hamburger Finanzgericht ab 1.Mai 2002 in der deutschen Justizgeschichte erstmalig die Möglichkeit eines eMail-Klageverfahrens an.

c) Wie vor einiger Zeit verlautbarte, wird an der Universität Münster für die Examensvorbereitung "kassiert". Die Korrektur einer Klausur im Rahmen des universitären Examensklausurenkurses schlägt dabei mit 5 EURO zu Buche. Die Abwicklung der Bezahlung erfolgt über sogenannte Wertmarken, welche in Bögen zu 8 Stück (= EURO 40,-) erhältlich sind. Immerhin bietet die Uni Münster wöchentlich 2 Examenstestklausuren an, was nicht unbedingt jede andere Universität bieten kann - doch zu welchen Preis?

d) Vom 01. bis zum 13. Juli 2002 treffen sich Doktoranden sowie Post-Doktoranden der Geistes-, Kultur-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Im Vordergrund dieser Sommeruniversität soll dabei der intellektuelle Austausch stehen. Bewerbungen sind noch bis zum 31.Mai 2002 möglich. Die Unkosten belaufen sich auf EURO 100,-. Weitere Informationen findet man unter anderem unter:
http://www.dfh-ufa.org/

e) Wie der Bundesgerichtshof vor knapp 3 Wochen entschied, begründen lediglich Befürchtungen des Täters, dass das üblicherweise gewalttätige Tatopfer einen tätlichen Angriff verüben werde allein noch keine rechtfertigende Notwehrlage nach § 32 StGB (BGH, Urteil v. 18.04.2002 - AZ: 3 StR 503/01)
Mehr unter:
http://www.bundesgerichtshof.de/

f) Ab Freitag, den 26.04.2002 erhielt das vom Bundestag beschlossene Atomausstiegsgesetz mit Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Gültigkeit. Damit ist der deutsche Ausstieg aus der Kernenergie mit der Änderung des Atomgesetzes aus 1959 rechtsverbindlich. Weitere Infos unter:
http://www.bundesgesetzblatt.de/

g) Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits im Februar diesen Jahres entschied, ist das sofortige und unmittelbare Abschleppen eines Kfz, hinter dessen Windschutzscheibe sich gut lesbar ein Vermerk inkl. Handynummer befindet, rechtswidrig, sofern zuvor kein Versuch unternommen wurde, den Fahrer telefonisch zu erreichen. Ergo: Dadurch entstandene Abschleppkosten müssen (im Gegensatz zum Verwarngeld) nicht vom Halter getragen werden (VG Karlsruhe, Urteil v. 25.02.2002 - AZ: 6 K 3615/00)

h) Der Link des Monats ist diesmal die Website des Bundesgesetzblattes. Wer also gerade auf der Suche nach einem bereits veröffentlichten Gesetz ist, kann hier sein Glück versuchen, da ja alle verabschiedeten Gesetze zur Wirksamkeit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bedürfen. Leider ist hier nicht alles kostenfrei.
http://www.bundesgesetzblatt.de/

 

      5. Hinweise
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