Was ist überhaupt ein Fachanwalt?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es sich bei einem Fachanwalt um einen "ganz normalen" Anwalt handelt. Der Unterschied besteht allein darin, dass dieser Anwalt über die universitäre Ausbildung hinaus noch eine zusätzliche Qualifikation in ein oder zwei Fachgebieten erlangt hat [Fachanwaltsordnung].
Als solche Fachgebiete kommen derzeit in Frage:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Verwaltungsrecht
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