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Was ist überhaupt ein Fachanwalt? Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es sich
bei einem Fachanwalt um einen "ganz normalen" Anwalt handelt. Der
Unterschied besteht allein darin, dass dieser Anwalt über die universitäre
Ausbildung hinaus noch eine zusätzliche Qualifikation in ein oder zwei
Fachgebieten erlangt hat [Fachanwaltsordnung].
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